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SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV.
SiGeKo ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung (BaustellV). Sie wird nötig, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Construx übernimmt die Koordination als eigene Leistung: Vorankündigung, SiGe-Plan und Abstimmung der Gewerke in Planungs- und Ausführungsphase, bis zur Unterlage für spätere Arbeiten.
Was SiGeKo ist, und warum sie vorgeschrieben sein kann.
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammenarbeiten, verlangt die Baustellenverordnung (BaustellV) die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Ziel ist, Gefährdungen zwischen den Gewerken früh zu erkennen und aufeinander abzustimmen, statt sie erst auf der Baustelle aufeinandertreffen zu lassen.
Ob und in welchem Umfang eine SiGeKo erforderlich ist, hängt von Größe, Dauer und Art der Arbeiten ab, besonders bei gefährlichen Tätigkeiten. Wir prüfen den konkreten Fall für Sie und sagen klar, was die Baustellenverordnung für Ihr Vorhaben bedeutet.
Was wir als SiGeKo übernehmen.
Vorankündigung: Wo die BaustellV es verlangt, erstellen wir die Vorankündigung an die zuständige Behörde und halten sie aktuell.
SiGe-Plan: Wir erarbeiten den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, stimmen ihn auf die Gewerke ab und schreiben ihn fort, wenn sich der Bauablauf ändert.
Koordination in der Planungsphase: Bereits in der Ausführungsplanung bringen wir sicherheitsrelevante Schnittstellen der Gewerke zusammen, damit Konflikte gar nicht erst entstehen.
Koordination in der Ausführungsphase: Während der Bauarbeiten koordinieren wir die Schutzmaßnahmen der Beteiligten, dokumentieren und greifen ein, wenn Abläufe voneinander abweichen.
Unterlage für spätere Arbeiten: Wir stellen die Unterlage zusammen, die spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Bauwerk sicher planbar macht.
So läuft die SiGeKo-Koordination.
Vom ersten Blick auf das Vorhaben bis zur Übergabe der Unterlage.
Prüfung
Wir prüfen anhand Ihres Vorhabens, ob und in welchem Umfang eine SiGeKo nach BaustellV erforderlich ist.
Planungsphase
Vorankündigung und SiGe-Plan werden erstellt, sicherheitsrelevante Schnittstellen der Gewerke früh abgestimmt.
Ausführungsphase
Wir koordinieren die Schutzmaßnahmen auf der Baustelle, dokumentieren und schreiben den SiGe-Plan bei Änderungen fort.
Abschluss
Sie erhalten die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, sauber zusammengestellt.
SiGeKo, Bauleitung und Koordination: wie das zusammenspielt.
Die SiGeKo ist eine eigenständige Leistung mit eigener Verantwortung; sie ist nicht die Bauleitung. Beides bieten wir bei Construx an und stimmen es untereinander ab, sodass Sicherheitskoordination, Bauüberwachung und die Koordination der temporären Infrastruktur aus einer Hand kommen.
Die gesetzliche Bestellung des Koordinators liegt beim Bauherrn. Diese Aufgabe können Sie an Construx übertragen; die Auftraggeberverantwortung als Bauherr bleibt bei Ihnen.
Häufige Fragen.
Was macht ein SiGe-Koordinator?
Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Übernehmt ihr auch den SiGe-Plan?
Ab wann sollten wir Sie einbinden?
Was kostet die SiGeKo-Koordination?
SiGeKo für Ihr Bauvorhaben klären.
Erstgespräch kostenlos, mit klarer Einschätzung, was die Baustellenverordnung für Sie bedeutet.
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