Privatgrund: in der Regel genehmigungsfrei
Verläuft die Baustraße ausschließlich über privates Baugelände außerhalb von Schutzgebieten, ist sie als temporäre Maßnahme in den meisten Fällen ohne gesonderte Erlaubnis möglich. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, etwa zu Natur- oder Wasserschutz, gelten aber auch auf privatem Grund, ebenso die üblichen Pflichten zur Verkehrssicherung.
Im Zweifel lohnt eine kurze Prüfung vorab. Sonderfälle wie Denkmalschutz oder wasserrechtliche Belange können auch auf privatem Grund eine Rolle spielen.
Öffentliche Flächen, Außenbereich, Schutzgebiete
Führt die Trasse über öffentliche Straßen oder Wege, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, häufig verbunden mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Im Außenbereich oder in Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzgebieten kommen naturschutzrechtliche Gestattungen hinzu.
Solche Verfahren brauchen Vorlauf. Wie viel, hängt von Behörde, Lage und Umfang ab, planen Sie sie deshalb so früh wie möglich ein, idealerweise schon in der Ausführungsplanung.
Was Construx übernimmt
Im Rahmen unserer Baustellenlogistik koordinieren wir auf Wunsch das Genehmigungsverfahren: Wir unterstützen bei Antragstellung, Behörden- und Anliegerabstimmung sowie Dokumentation und behalten die Fristen im Blick, damit der Bauablauf nicht am Papier hängt.
So bleibt für Sie ein Ansprechpartner für Trasse, Genehmigung, Verlegung und Rückbau.